Ein Fascho bemüht den Rechtsstaat: Ahmadinedjad-Fan Elsässer will Kritiker mundtot machen

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Braun-Grüne Verbrüderung gegen die Zivilisation

Schlamassel Muc, 9.10.2014:

„Gestern (8.10.2014) fand der erste Hauptverhandlungstag zwischen der Autorin Jutta Ditfurth und Jürgen Elsässer vor der Pressekammer des Münchner Landgerichts statt. Ditfurth hatte den Herausgeber des verschwörungstheoretischen Compact-Magazins am 16.4.2014 in einem Interview in „Kulturzeit“ (3sat) einen „glühenden Antisemiten“ genannt. Der klagte dagegen. Doch das Verfahren vor dem Münchner Landgericht geriet schnell zur Farce. Die Richterin definierte Antisemitismus so, dass es in Deutschland plötzlich fast keine Antisemiten mehr gibt.

Höhepunkt des meilenweit von der Sache entfernten Theaters war die Darstellung der Richterin, wer denn überhaupt ein glühender Antisemit genannt werden könne. Sie sagte: „Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.“ Ein Antisemit ist demzufolge einer nur dann, wenn er sich positiv auf den NS-Faschismus bezieht. Da das strafbewehrt ist, tut das bekanntermaßen nur eine Minderheit der Antisemiten. Die Definition der Richterin ist frei von jeglicher Kenntnis der Sache und von Interesse am Forschungsstand. Augenscheinlich ist der Rechtsexpertin entgangen, dass der glühende, dumpfe, heimliche oder auch codierte Antisemit heute in der Regel ganz ohne Bezüge auf das „Dritte Reich“ auskommt – allerdings einen Staat nie außer Acht lässt: Israel.

„Kommt am nächsten Mittwoch zum Prozess!“, hatte Elsässer letzte Woche seine Leserinnen und Leser aufgefordert. „Ditfurth will mich mit der Antisemitismuskeule ruinieren.“ Er ließ sich von zwei Bodyguards begleiten. Unter den etwa 50 Prozessbesuchern waren circa dreißig teilweise finstere Gestalten dem Aufruf des Verschwörungstheoretikers ins Gericht gefolgt. In der ersten Reihe saß der Neonazi Karl-Heinz Hoffmann. Dieser schätze an Elsässer seine „besondere Mischung aus konservativen und fortschrittlichen Gedanken“, ließ der Gründer der gleichnamigen „Wehrsportgruppe Hoffmann“ (1980 verboten) auf seiner Website wissen. Aber zum „antisemitischen Spektrum der Rechten“ zähle Elsässer sicher nicht, versicherte Hoffmann – der offenbar Angst zu haben scheint, dass ihm auf besagtem Feld jemand den Rang auflaufen könnte.

„Elsässer ist ein mühsam verdeckter Antisemit“
Und das könnte Elsässer durchaus, denn der agiert wesentlich geschickter als Hoffmann. Jutta Ditfurth erklärte vor Gericht, sie studiere frühere Linke wie Mahler und Elsässer, die von links nach weit rechts gehen. „Elsässer ist sehr ehrgeizig darin und es macht ihm regelrecht Spaß, die Grenzen des antisemitisch Sagbaren auszureizen und sie weiter auszudehnen.“ Elsässer sei ein mühsam verdeckter Antisemit, der mit antisemitischen Codes und strukturellem Antisemitismus arbeite, so Ditfurth weiter. Ihr Anwalt habe in den Schriftsätzen Elsässers vielfältigen Antisemitismus belegt. Die Richterin gab ihr nur kurz das Wort und unterbrach schnell. In presserechtlichen Verfahren ist es auch üblich, dass die Schriftsätze nicht noch einmal vorgetragen werden. In Ditfurths erzwungermaßen kurzen Erklärung, wiederholte sie knapp einige Argumente und fasste dann zusammen:

„Es ist die Freiheit meiner Meinung, jemanden einen Antisemiten nennen zu dürfen, der massenhaft verdeckt Antisemitisches sagt und schreibt; einen, der sich mit antisemitischen Mitarbeitern umgibt; der gemeinsam mit anderen antisemitischen Rednern auf Kundgebungen spricht und sich bei Kritik an deren Antisemitismus explizit mit ihnen solidarisiert; einen, der die Regierung Israels nicht sachlich kritisiert sondern Israel antisemitisch schmäht; einen, der sich von Antisemiten und Shoa-Leugnern zu Veranstaltungen einladen lässt; einen, der Antisemiten für seine Zeitschrift interviewt und für seinen Verlag Bücher schreiben lässt. Ja, warum sollte man den in Deutschland nicht das nennen dürfen, was er ist: einen glühenden Antisemiten?“

Ditfurths Anwalt Winfried Seibert ergänzte: „Es gibt versteckten Antisemitismus, der ohne die typischen Begriffe auskommt. Der subtiler daherkommt, gleichsam subcutan.“

Bei den Montagsmahnwachen sei zwar ein Sachbezug gegeben. Und im Umfeld Elsässers käme es zu antisemitischen Äußerungen, so die Richterin. Zumindest bei Lars Mährholz gäbe es eine „nachweisbare“ antisemitische „Rothschild-Äußerung“ im Internet, räumte sie ein. Doch die Richterin kam zum vorläufigen Schluss, dass „der Begriff ‚glühender Antisemit‘ jenseits des Hinnehmbaren“ läge. „Es ist ein Totschlagargument. Wer sich so bezeichnen lassen muss, steht in einer Ecke, aus der er nicht mehr rauskommt.“ Für eine Juristin hat das Wort Totschlag in der Regel eine ziemlich exakte juristische Bedeutung. Dass sich die Richterin in eine solche Wortwahl verstieg, ist charakteristisch für den gesamten Prozesstag.

Aber ist nicht vielleicht der Antisemit selbst schuld, dass er sich so bezeichnen lassen muss?
Elsässer musste sich im Folgenden nicht verteidigen, sondern nur beipflichten: Glühender Antisemit sei „ein Killerwort“. „Wenn man Journalisten so bezeichnet, dann ist die Existenz ruiniert“, bestätigte Elsässer die Richterin. „Angesichts unserer Geschichte“ habe der Begriff eine „Prangerwirkung und Stigmatisierung“, betonte auch Elsässers Anwalt. Skurril war die Beweisführung des Anwalts von Elsässer, von Sprenger: „Neben einem glühenden Antisemiten würde ich nicht sitzen!“ Dabei hatte er jahrelang den berühmten Holocaust-Leugner David Irving anwaltlich vertreten.

Gegenüber Schlamassel Muc sagte Ditfurth: „Die Gefahr, dass ich den Prozess erstinstanzlich verliere, ist bei einer Richterin ziemlich hoch, die die Bezeichnung ‚Antisemit‘ nur für Leute gelten lässt, die sich zugleich positiv auf das Dritte Reich und die Shoa beziehen.“ Die Mehrheit der Antisemiten in Deutschland dürften dann nicht mehr das genannt werden, was sie sind, so Ditfurth. Doch noch ist der Prozess nicht beendet. Ditfurths Anwalt handelte heraus, dass Schriftsätze nachgereicht werden können, unter anderem zu Elsässers verblüffenden Behauptungen, er habe sich noch nie von Holocaust-Leugnern einladen lassen und er sei nie mit Lars Mährholz und Ken Jebsen gleichzeitig aufgetreten.

Das Urteil wird am Mittwoch, dem 19. November, erwartet.
In dieser Instanz ist vermutlich wirklich nicht viel zu gewinnen. Eine Richterin, die immer noch euphemistisch vom „Dritten Reich“ anstatt von Nazi-Terror spricht, für die Elsässers Hetze offenbar eine Lappalie und der Antisemitismusvorwurf ein „Totschlagargument“ ist, bestellt sich besser ein Compact-Abo und verfolgt die nächste Instanz vom Zuschauerraum aus.“

Über dighochschulgruppe

Ziel der Organisation ist es, den Studierenden an den Hochschulen in Rostock ein umfassendes und positives Bild vom jüdischen Staat zu vermitteln sowie einen differenzierten Blick auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse zu ermöglichen.
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Eine Antwort zu Ein Fascho bemüht den Rechtsstaat: Ahmadinedjad-Fan Elsässer will Kritiker mundtot machen

  1. Jutta Ditfurth schreibt:

    Vielen herzlichen Dank, dass Ihr den Fall Elsässer gegen Ditfurth aufgenommen habt.
    Hier lässt sich meine aktualisierte Stellungnahme herunterladen:

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